Wohn- und Baupaket

Unsere Meinung

Österreichisches Wohn- und Baupaket zur Konjunkturbelebung

Der Ministerrat hat am 28. Februar 2024 das österreichische „Wohn- und Baupaket“ zur Ankurbelung der hiesigen Bauwirtschaft beschlossen. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen soll kolportierte 2,2 Milliarden Euro umfassen und beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Mittels eines Zweckzuschusses, welcher durch die Bundesländer verwaltet wird, sollen 10.000 neue Eigentumswohnungen sowie 10.000 neue Mietwohnungen finanziert werden. Es handelt sich hierbei um den gemeinnützigen Wohnbau, was bedingt, dass in weiterer folge die Mieten sowie etwaige Gewinne aus dem Verkauf besagter Einheiten begrenz werden. Zudem sollen 5.000 bestehende Einheiten thermisch saniert werden.
  • Den Bundesländern sollen weitreichende Kompetenzen zur Wohnraummobilisierung eingeräumt werden. Hierzu zählt beispielsweise die „Leerstandsabgabe“.
  • Die Grundbuchseintragungs- (1,1% des Kaufpreises) sowie die Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2% des Pfandrechts) sollen für die nächsten Jahre temporär abgeschafft werden. Dies gilt für die ersten 500.000€ der Anschaffungskosten, wodurch künftigen Eigenheimbesitzern bis zu 11.500€ an Gebühren erspart bleiben.
  • Ein Handwerkerbonus PLUS wird engeführt, worduchalle Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch die Bundesregierung mit bis zu 20% gefördert werden. Dies gilt für Arbeitsleistungen und Handwerksarbeiten mit Gesamtkosten bis zu 10.000€. Profitieren Sie hier von den Erdbauleistungen unseres Partnerunternehmens Gleinzer & Partner Erdbau GmbH und sparen Sie bares Geld.
  • Eine weitere wesentliche Maßnahme ist die Ermöglichung niedrig verzinster Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen.

Unsere Meinung:

Die Bundesregierung hat wichtige Maßnahmen und Impulse zur Stärkung der heimischen Bauwirtschaft getätigt. Große Teile dieser Maßnahmen kommen jedoch nur den gemeinnützigen Bauträgern gut und vernachlässigen hier den essentiellen Teil der gewerblichen Projektentwickler.

Zu den günstigen Förderkrediten ist anzumerken, dass schon bisher ausreichend Gelder für gestützte Wohnbaudarlehen vorhanden waren. Um jedoch in den Genuss dieser zu kommen, ist zuvor eine Finanzierungszusage einer Bank über den gesamten zu finanzierenden betrag notwendig. Auf Grund der KIM Verordnung (siehe hierzu auch KIM Verordnung) und den Anforderungen an Eigenkapital und Rückzahlquoten ist es jedoch gerade diese Bankzusage, die unsere Kunden nicht mehr erhalten und in weiterer Folge auch keine gestützten Kredite durch die Landesregierung erhalten können.

Es ist daher notwendig das Maßnahmenpaket noch weiter anzupassen und zu konkretisieren. Weiters fordern wir eine Überarbeitung der KIM Verordnung, damit fleißige Bürger, die sich ein Eigenheim schaffen wollen, dies auch endlich wieder können.

 

Quelle:

Ministerrat beschließt „Wohn- und Baupaket“ mit einem Volumen von 2,2 Milliarden Euro bis 2027, Newsletter Innenpolitik am 28. Februar 2024 (bundeskanzleramt.gv.at)