KIM Verordnung

Unsere Meinung zur KIM-Verordnung

Alarmierender Auftragsrückgang – Die KIM-Verordnung und ihre Auswirkungen auf die Bauwirtschaft

Wer seit 1. August 2022 einen neuen Wohnkredit aufnehmen möchte, muss aufgrund der von der Finanzmarktaufsicht erlassenen KIM-Verordnung mit strengen Auflagen rechnen:

  1. Die Käufer müssen über 20 % Eigenmittel verfügen
  2. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre
  3. Die Monatsrate darf maximal 40 % des Haushaltseinkommens betragen

Insbesondere der hohe Prozentsatz an benötigtem Eigenkapital bedeutet, dass die Hürden auf dem Weg zum Eigenheim größer werden. Grundlegend für das Erlassen der neuen Verordnung waren 2022 die steigenden Immobilienpreise, die zu immer höheren Kreditbeträgen führten. Mithilfe der KIM-Verordnung sollte die Stabilität des Bankensystems gesichert und verhindert werden, dass Wohnkredite ausfallen. Doch die Verordnung steht seitdem zunehmend in der Kritik. Denn die verschärften Kreditvergaberichtlinien führten zwangsläufig zu einem massiven Auftragsrückgang in der Bauwirtschaft. 2023 beispielsweise hat es um 30 % weniger Einreichungen für Wohnprojekte gegeben und um 13 % weniger Baubeginne als noch im Jahr zuvor. Die stärksten Rückgänge sind bei den Ein- und Zweifamilienhäusern zu verzeichnen. Die derzeitige Nachfrage ist in diesem Segment massiv eingebrochen. Viele Unternehmen stehen vor dem finanziellen Ruin und schlittern in die Insolvenz. Tendenz steigend! Nichtsdestotrotz hält die FMA an den bestehenden Richtlinien fest und hat diese im April 2023 nur geringfügig gelockert. 

Sollte sich hier nicht möglichst schnell etwas ändern, bedeutet das eine massive Gefährdung nicht nur für die Bauindustrie, sondern für die österreichische Gesamtwirtschaft!  

1 Comment

  1. Sehr interessanter Artikel, dem ich weitestgehend zustimme. Es ist jedoch anzumerken, dass die KIM Verordnung aus einer EU Vorgabe resultiert und zum Zeitpunkt des Erlasses der Immobilien Markt zu überhitzen drohte. Diese Gefahr ist nun durch die gestiegenen Zinsen und Baukosten – leider – gebannt! MBG

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